Müllentsorgung in Alsfeld
Für die Müllentsorgung ist im Vogelsbergkreis und damit auch in der Stadt Alsfeld der ZAV Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis zuständig. Auf der Internetseite des ZAV finden Sie vielfältige Informationen rund um die Abfallentsorgung; zusätzlich werden verschiedene Dienste angeboten, z.B. ein auf Ihr Grundstück bezogener Abfuhrkalender oder eine E-Mail-Erinnerung an Abfuhrtermine.
Grünabfall
Grünabfälle werden in der Kompostierungsanlage Billertshausen angenommen. Die Öffnungszeiten sind jahreszeitabhängig und werden über die Presse bekannt gegeben. Aktuelle Informationen erhalten Sie beim ZAV.
Biotonne
Zum 01.01.2017 wurde eine verpflichtende Biotonne eingeführt, die ebenso wie die Restabfall- und Papiertonne vor dem Grundstück geleert wird. In die Biotonne dürfen z.B. Speisereste, Papierküchentücher, Reisig, Laub oder Sägespäne entsorgt werden. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim ZAV.
Sondermüll
Problemabfälle aus Haushalten werden zweimal jährlich an Sammelstellen entgegengenommen. Hierzu zählen neben Farben, Altöl und Batterien auch Arzneimittel. Die Sondermülltermine werden vom ZAV veröffentlicht, bei dem auch nähere Informationen über Art und Umfang zu erfragen sind.
Elektrokleingeräte
Elektrokleinteile unter 50 cm Seitenlänge (außer Bildschirmgeräte) können Sie bei Euronics XXL Alsfeld abgeben oder bei dem Entsorgungszentrum Vogelsberg (Bastwald)
Kostenlose Windelentsorgung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld hat, um die Stadt Alsfeld noch familienfreundlicher zu machen und die Attraktivität der Kernstadt und der Ortsteile weiter zu fördern, ab dem 01.01.2020 die Gewährung einer Förderung zur Entsorgung von Windeln sowie dem Ankauf von Stoffwindeln beschlossen.
- Die Stadt Alsfeld übernimmt ab 01.01.2020 für Kleinkinder unter 3 Jahren und Personen, die dauerhaft auf Inkontinenzmaterialien angewiesen sind, die Erstattung der Kosten für eine zusätzliche Restmülltonne mit sechs Leerungen jährlich.
- Für Eltern von Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, die sich für die Verwendung von wiederverwendbaren Stoffwindeln entscheiden, kann ab 2020 gegen Vorlage entsprechender Nachweise ein Zuschuss bis zur Höhe der Kosten einer zusätzlichen Mülltonne gewährt werden.
Die Berechtigten müssen sich entscheiden, ob sie eine zusätzliche Restmülltonne oder Stoffwindeln nutzen möchten.
Voraussetzungen
Die Kleinkinder bzw. Personen, die dauerhaft auf Inkontinenzmaterialien angewiesen sind, müssen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Alsfeld in Privathaushalten gemeldet sein. Für Kinderbetreuungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Altenheime wird die Förderung nicht gewährt. Personen, die in Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen wohnen, sind ebenfalls von der Zuwendung ausgeschlossen. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist/sind der/die Erziehungsberechtige/ Erziehungsberechtigten oder gesetzliche/r Vertreterin/Vertreter. Bei inkontinenten Bürgerinnen und Bürgern bedarf es zusätzlich einer ärztlichen Bescheinigung. Möchte man z.B. eine zusätzliche 120-l-Restmüll-Tonne nutzen, muss man diese bei dem Zweckverband Abfallwirtschaft in Lauterbach beantragen.
Die komplette Abwicklung und Zahlung läuft über den Grundstückseigentümer bzw. Zahlungspflichtigen beim ZAV. Spätestens nachdem die Jahresabrechnung des Zweckverband Abfallwirtschaft ZAV z.B. für 2020 vorliegt, kann eine entsprechende Erstattung im Rathaus, Stabsstelle Soziales und Kultur, Markt 1, 36304 Alsfeld beantragt werden.
Ansprechpartner
Stabsstelle Soziales und Kultur, Hochzeitshaus, Markt 1, 36304 Alsfeld
Tel.: 06631-182-188 (Herr Seum)
E-Mail: soziales_kultur@stadt.alsfeld.de oder michael.seum@stadt.alsfeld.de
Sperrmüll
Pro angemeldetem gebührenpflichtigem Restabfallgefäß können Sie mindestens zweimal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung beantragen. Hierzu wenden Sie sich per Kurzbrief, Sperrmüllkarte, Telefon oder Fax an den ZAV oder nutzen das Onlineformular. Geben Sie an, was, wieviel und wo Sie es entsorgen lassen möchten und Sie erhalten vom beauftragten Entsorgungsunternehmen eine Terminbenachrichtigung. Der Zeitraum von der Anmeldung bis zur Sperrmüllabholung beträgt zwei bis maximal sechs Wochen.
Zum Sperrmüll gehören alle festen, großen und sperrigen Haushaltsgegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und die wegen ihrer Größe auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in eine Standard–Restmülltonne (120 Liter Fassungsvermögen) passen, keine Verpackungen darstellen und nicht aus Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen stammen. Bei der Art oder den Abmessungen des Sperrmülls gibt es einiges zu beachten. Bitte informieren Sie sich darüber direkt beim ZAV.
Bei der Sperrmüllabfuhr sind getrennt bereitzustellen:
- Elektrogroßgeräte (zwei Kanten mit einer Länge von mindestens 50 cm), Kühl- und Bildschirmgeräte unabhängig von ihrer Größe
- Altholz – wenn möglich, stellen Sie die Sperrmüllgegenstände nach Holz und „Nichtholz“ sortiert bereit
Sperrmüllhotline: (06641/9671-22)
Glascontainer
Alle Glascontainer in der Kernstadt Alsfeld. Im Interesse der Anwohner, bitte das Altglas zwischen 07:00 - 20:00 Uhr einwerfen.